• Willkommen beim Vermietservice Landsberg am Lech!
    Aufgrund der neuen Gesetzeslage ab dem 01.06.2015 gilt das sog. "Bestellerprinzip".

    Das bedeutet das Bestellerprinzip?

    Es muss derjenige den Immobilienmakler zahlen, der ihn auch beauftragt hat. Für einen Mieter wird das in Zukunft bedeuten: Nur wenn er den Makler explizit aufgefordert hat,
    für ihn eine Wohnung zu suchen, und er mietet diese Wohnung auch, zahlt er Provision. Umgekehrt gilt: Beauftragt der Vermieter den Makler, zahlt der Mieter keine Provision,
    sondern der Wohnungseigentümer.

    Bestellerprinzip gilt nicht bei Immobilienverkauf!

    Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für Vermietungen. Wird eine Immobilie verkauft, kann nach wie vor frei bestimmt werden, wer den Makler bezahlen muss.

    Wenn Sie schon einmal selber vermietet haben, wissen Sie, mit welchen Schwierigkeiten es verbunden ist,
    einen guten Mieter zu finden, der sorgsam mit Ihrem Eigentum umgeht und auch regelmäßig zahlt!
    Gerne legen wir gemeinsam mit Ihnen ein Anforderungsprofil möglicher Interessenten fest
    und steuern den Vermietungsprozess entsprechend. Wir optimieren so gemeinsam die Vermietungschancen.
    Wir nehmen Besichtigungstermine wahr und unterstützen Sie bei der Mietvertragsgestaltung mit den
    erforderlichen Verträgen. Gerne begleiten wir Sie bei der Übergabe und Abnahme Ihrer Wohnung
    oder Ihres Hauses. Bei unserem Vermietservice können Sie von unseren umfangreichen Kontakten
    zu einem festen Kundenkreis profitieren. Nutzen Sie unser Makler-Netzwerk und unsere
    Erfahrung auf diesem Gebiet, um problemlos "Ihren" Mieter zu finden.

    Wir bieten Ihnen an:

    • Vermietung Ihres Objekts!
    • Besichtigung und Bewertung des Mietobjektes 
    • Expose´ Erstellung und Versand an vorgemerkte Kunden
    • Präsentation auf vielen Internet Portalen -und unserer gut besuchten Webseite
    • Insertion in Tages/Wochenzeitungen (nach Bedarf)
    • Besichtigung mit Interessenten
    • Auf Wunsch geben wir Besichtigungsberichte an den Eigentümer
    • Bonitätsprüfung und Vorauswahl des Mieters
    • Vorbereitung des Mietvertrages (auf Wunsch auch über einen Rechtsanwalt)
    • Abschluss von juristisch einwandfreien Mietverträgen
    • Übergabe der Wohnung an den Mieter (mit Übergabeprotokoll)
    • Betreuung des Mieters im neuen Objekt
    • Gerne bieten wir Ihnen Hilfestellung bei der jährlichen Abrechnung an
      Achtung: Keine Rechts- oder Steuerberatung! Keine Tätigkeiten als Hausverwalter!
zu allen Mietangeboten

Anfrage per Telefon: 08191-42 686 oder per e-mail

 
 

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