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Maklerprovision:
Es handelt sich bei allen Objekten zunächst
grundsätzlich um für den Mieter oder Käufer provisionspflichtige Angebote, sofern nicht
eindeutig auf die Provisionsfreiheit "keine zusätzliche Käuferprovision!" hingewiesen wird. Es gelten unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Weitergabe dieser Angaben an Dritte ist ohne unser
Einverständnis untersagt. Im Falle der Weitergabe an Dritte haftet der Weitergebende für
die Provision in voller Höhe. Die Provisionspflicht entsteht auch dann, wenn der
Auftraggeber und / oder der Empfänger des Exposès, das Objekt nicht alleine mietet oder
erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder das ein Dritter mietet oder erwirbt, der mit
dem Auftraggeber verbunden ist. Ist Ihnen das Objekt von anderer Seite bereits bekannt,
teilen Sie uns innerhalb von 2 Tagen nach Exposéerhalt (abweichend von unseren
allgemeinen Geschäftsbedingungen) mit, seit wann und von wem, sonst gilt das Objekt als
von uns provisionspflichtig nachgewiesen.
Dies ist eine Kurzinformation -
maßgeblich sind ausschließlich die abgeschlossenen Verträge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Angebote und Mitteilungen
sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des
Maklers gestattet. Für alle Angebote gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als
vereinbart. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der
ortsüblichen Käufer- und Verkäuferprovision. Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil
ist gestattet.
§ 2
Die in unseren
Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir
bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und
richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und
Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind
freibleibend. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind
vorbehalten. Haftungsansprüche gegen die Fa.
Denkmann, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die
durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch
die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden,
sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
§ 3
Der Provisionsanspruch
entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot
abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein
Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und
soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag
vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch
entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch
beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
§ 4
Der Anspruch auf Provision
bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen
erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des
Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig
gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist
derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat , zum Schadenersatz
verpflichtet. Die Provision wird fällig am Tage des Vertragsabschlusses. Die
Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten. Falls nicht anders
vereinbart oder im Angebot nicht gesondert erwähnt, gilt die folgende gesetzliche
Maklergebühr. Die Provision wird ggf. auch auf die im Notarvertrag
aufgeführten Einrichtungsgegenstände fällig.
§ 5
Die
übliche Maklerprovision beträgt: |
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a) Bebauter Grundbesitz |
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3,0 % zzgl.
gesetzlicher MwSt. |
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b) Eigentumswohnungen |
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3,0 % zzgl.
gesetzlicher MwSt. |
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c) Unbebauter Grundbesitz |
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3,0 % zzgl.
gesetzlicher MwSt. |
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d) Geschäftsobjekte: bei Geschäften jeder
Art |
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3,0 % zzgl.
gesetzlicher MwSt. |
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e) Vermietung von Wohnräumen : |
zwei
Monatsnettokaltmieten zzgl. gesetzlicher MwSt. |
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f) Vermietung von
Geschäftsräumen: |
zwei
Monatsnettokaltmieten zzgl. gesetzlicher MwSt. |
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Bei allen Vermietungen werden 2 Monatsmieten Kaution auf ein
Mietkautionssparbuch fällig. |
Die Provisionsberechnung für
Nachweis oder Vermittlung erfolgt unabhängig davon aufgrund der im Angebot festgelegten
Höhe.
Aufwendungsersatz bei einem Makleralleinauftrag:
Falls nicht gesondert vertraglich geregelt gilt folgende Regel:
Es ist ein Ersatz der Aufwendungen für den Fall vereinbart, dass der
Auftraggeber seine Verkaufsabsicht während der Vertragslaufzeit aufgibt, selbst
verkauft, während der Laufzeit des Makleralleinauftrags - andere Makler
beauftragt, private oder behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden oder der
Verkäufer den Verkauf erschwert (z.B. von Vorenthalten von Informationen,
Nichtgestattung von Besichtigungen, Preiserhöhungen etc..
Inserats- und
Prospektkosten, Porti und Telefonate und anderes, sind wie folgt abzurechnen.
Für die Berechnung der Höhe des Aufwendungsersatzes sind die tatsächlich
entstandenen Kosten maßgebend, wobei Inserate, Internetveröffentlichungen nach
tatsächlichen Kosten, Telefon/Porto pauschal mit 15.—Euro, Expose´ - Erstellung
in Papier oder digitaler Form jeweils pauschal mit 50.—Euro, tatsächlich
durchgeführte Fahrten des Maklers für Besichtigungen und ähnliches nach
Einzelaufstellung mit 0,36 Euro pro gefahrenen Kilometer (für die PKW-Kosten)
und 40,00 Euro pro Fahrt für pauschalierten Zeitaufwand vereinbart wird. Für
Reise- und PKW-Kosten gelten die nach der Einkommensteuer zulässigen Ansätze. Der Aufwendungsersatz ist mit
Vorlage der Berechnung zahlungsfällig!
§ 6
Der Auftraggeber kann sich
nur dann darauf berufen, ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem
Makler dies innerhalb von 4 Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich mitteilt und dem
Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat,
andernfalls gilt der Nachweis des Objektes als von uns erfolgt.
§ 7
Im Rahmen der Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes ist es dem zweiten Makler untersagt, die übermittelten Objekt-
und/oder Kundendaten auf Datenträgern zu speichern oder sonst in irgendeiner Form
langfristig festzuhalten. Spätestens nach der Beendigung eines Gemeinschaftsgeschäftes
sind alle Kunden- und/oder objektrelevanten Daten und/oder Aufzeichnungen zu vernichten.
§ 8
Diese Bedingungen gelten
auch für mündliche Angebote; sie erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt werden.
§ 9
Hinweis zu den verlinkten Seiten:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man
durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu
verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass
man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf diesen Seiten sind
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Aussagen und für die Glaubhaftigkeit eventuell genannter Firmen und Angebote!
Nachdem das LG Berlin eine Kennzeichnung aller
Links verlangt - sollten sie auf Werbung führen, kennzeichne
ich hiermit alle Links auf unserer Internetseite als "Anzeige" - sie
könnten auf Werbung führen! Dies bitte ich zu beachten!
§ 10
Impressum und Allgemeine Hinweise zu unserem
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Hans-Multscher-Str. 6, 86899 Landsberg am Lech.
Die Genehmigung nach § 34c GewO wurde am 08.03.1995
vom Landratsamt Landsberg erteilt.
Vertretungsberechtigter: Susanne Denkmann.
Kammer: IHK München.
Tel: 08191-42686, Fax: 08191-479875, Email: susanne@denkmann.de,
die
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